Der überlistete Anwalt
Von einem überlisteten Anwalt liest man nicht oft. Eher liegt die List in der Natur eines gefinkelten Anwalts. Aber es kann ja auch mal anders sein. Dazu die heutige Geschichte:
Vor langer Zeit lebte ein Mann, der immer wieder durch kleinere Straftaten auffällig und so schließlich vor Gericht geladen wurde. Dass er wohl nicht ohne Strafe davonkommen würde, war abzusehen.
Da wandte er sich an einen bekannten Anwalt und bat ihn um Rat. Dieser ließ ihn wissen:
„Ich kann dir versprechen, dass du ohne Strafe freikommst, wenn du mich als deinen Verteidiger nimmst und mir dafür fünf Silbermünzen zahlst.“
Widerwillig stimmte er dem Angebot des Anwalts zu und versprach ihm, die geforderte Summe nach Strafnachlass zu übergeben.
So bekam er vom Anwalt den Rat, dass er bei Fragen vor Gericht stets mit „Bääh …“ antworten sollte. Und so geschah es.
Welche Frage dem Angeklagten auch gestellt wurde, die Antwort war stets „Bääh!“. Der ganze Saal brach in schallendes Gelächter aus.
Der Richter wandte sich ungehalten an den Anwalt: „Was wollen Sie zu seiner Verteidigung vorbringen?“
Dieser antwortete ihm: „Leider bin ich selbst machtlos, er ist geistig umnachtet!“
Und so kam der Mann schließlich frei. Nun forderte der Anwalt seine Silbermünzen. Aber auch er bekam als Antwort nur ein „Bääh“.
So zog der Anwalt vor Gericht, um sein Geld einzufordern. Da sprach der Richter:
„Was fordern Sie von so einem Narren auch Silbermünzen, der offensichtlich nicht ganz bei Sinnen ist!“
Der Anwalt musste mit leeren Taschen wieder abziehen.
Verfasser unbekannt