Eine Bürogemeinschaft – kann das gut gehen?

Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehrere Personen zur gemeinsamen Nutzung von (Büro-)Räumlichkeiten. Diese Personen gehören nicht zum gleichen Unternehmen, sondern agieren innerhalb der Büroräumlichkeiten beruflich eigenständig.

Im Idealfall eine Kompetenzkonstellation

So kann beispielsweise ein Anwalt mit einem Steuerberater ein Büro gemeinsam nutzen. Oder ein Architekt mit einem Statiker und einem Haustechnikplaner – eine optimale Kompetenzkonstellation für alle Beteiligten, da sie sich bei Bedarf unterstützend zur Seite stehen können.

In einer Bürogemeinschaft werden aber nicht nur die Räumlichkeiten gemeinsam genutzt, sondern auch die technische Ausrüstung wie Kopierer, Drucker etc. Häufig steht auch die Bürokraft allen Mitgliedern zur Seite.

Vor allem Gründer und Einzelunternehmer greifen häufig auf diese Form zurück, und damit kommen wir auch schon zu den Vorteilen einer Bürogemeinschaft.

Austausch und Unterstützung auch in der Bürogemeinschaft …

Bürogemeinschaft: 4 Vorteile

Dieses Teilen von Räumlichkeiten mit Personen der gleichen oder einer ähnlichen Berufsgruppe hat für die Bürogemeinschaftsmitglieder einige Vorteile:

1. Kostenersparnis durch Kostenteilung

Die Kostenteilung ist am häufigsten ausschlaggebend für die Entscheidung zu einer solchen Gemeinschaft. Miete, Betriebskosten, Personalkosten (z. B. gemeinsame Bürokraft) sind so leichter zu bewältigen. Insbesondere für Existenzgründer kann diese Kostenersparnis den holprigen Weg zu Beginn wesentlich ebnen.

Zudem kann die Kosteneinsparung in den Preisen an den Kunden weitergegeben werden, was sich positiv auf die Akquise und in weiterer Folge auf die Auftragslage auswirken kann.

2. Die soziale Komponente

Abhängig von der Branche gibt es Einzelunternehmer und Freiberufler, bei denen ein direkter Kundenkontakt nicht an der Tagesordnung steht. So kann es durchaus vorkommen, dass dem ein oder anderen durch den fehlenden sozialen Kontakt die Decke auf den Kopf fällt. Die Bürogemeinschaft wirkt dem entgegen.

3. Kreativer Austausch

Wenn sich die „richtigen“ Berufsgruppen in der Bürogemeinschaft zusammenschließen, hat das in der Regel einen bereichernden Austausch und eine Kompetenzergänzung für alle Beteiligten zur Folge.

4. Netzwerk-Ausbau

Es kommt nicht selten vor, dass sich aus dem Netzwerk der einzelnen Mitglieder eigene wertvolle Kontakte und auch Kunden erschließen. Dadurch wird das persönliche Netzwerk weiter ausgebaut.

Bürogemeinschaft: Nachteile

Keine Vorteile ohne Nachteile.

Vergleichbar mit einer Wohngemeinschaft kann auch in einer Bürogemeinschaft einiges an Konfliktpotenzial stecken.

Denn nicht nur eine „berufliche Ähnlichkeit“ der Mitglieder kann vorteilhaft sein, auch die menschliche Komponente darf nicht außer Acht gelassen werden. Wenn die Mitglieder menschlich nicht miteinander können, sind Konflikte vorprogrammiert.

Wie in jeder anderen Gemeinschaft müssen auch in einer Bürogemeinschaft Kompromisse eingegangen werden. Damit wird die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen erheblich eingeschränkt.

Kommt es zu einem Streit und daraus resultierendem Ausschluss eines Mitglieds aus der Gemeinschaft, können die anderen auf den laufenden Kosten sitzen bleiben. Das gilt insbesondere dann, wenn vorab keine entsprechenden Regelungen getroffen wurden oder sich kurzfristig kein anderes Mitglied finden lässt.

Klare Regelungen beugen Unannehmlichkeiten vor

Eine Bürogemeinschaft ist keine Rechtsform. Die Beteiligten schließen sich zu einer sogenannten Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammen.

Es sollte auf alle Fälle ein Bürogemeinschaftsvertrag abgeschlossen werden, in dem gesellschafts-, miet- und dienstrechtlich relevante Regelungen festgehalten sind.

Darüberhinaus sollten klare Regelungen für die Nutzung der Geräte, die Arbeitskraftteilung der Bürokraft sowie weitere für ein harmonisches Miteinander förderliche Regelungen schriftlich vereinbart werden. Damit können von vornherein Unklarheiten und mögliches Konfliktpotenzial aus dem Weg geräumt werden.

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